Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für B2B-Dienstleistungen im Bereich Vertrieb und Vertriebsunterstützung
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
Agnes Kovacs, MA
SalesAustria.hu
Ried im Traunkreis, Oberösterreich
(im Folgenden „Auftragnehmerin“)
und ihren Auftraggebern.
Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB.
Verträge mit Verbrauchern werden nicht abgeschlossen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen im Bereich:
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B2B-Vertrieb
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Vertriebsunterstützung
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Key-Account-Management
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Projekt- und Interim-Unterstützung
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Marktentwicklung
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Vertriebskoordination
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der schriftlichen Vereinbarung.
Die Auftragnehmerin schuldet kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
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schriftliche Angebotsannahme
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schriftliche Auftragsbestätigung
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oder tatsächliche Aufnahme der Tätigkeit.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
4. Leistungsumfang und Mitwirkungspflicht
Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen selbstständig und eigenverantwortlich.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen.
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt gemäß individuellem Angebot oder schriftlicher Vereinbarung.
Sofern nicht anders vereinbart:
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Rechnungslegung nach Aufwand oder gemäß Pauschalhonorar
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Zahlungsziel: 14 Tage netto ohne Abzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB.
6. Erfolgsbasierte Vergütung / Provision
Sofern eine erfolgsbasierte Vergütung vereinbart wurde, gilt Folgendes:
Eine Provision entsteht, wenn durch die Tätigkeit der Auftragnehmerin ein Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und einem von ihr vermittelten oder aktiv bearbeiteten Kunden zustande kommt.
Als provisionspflichtig gelten insbesondere:
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durch die Auftragnehmerin akquirierte Neukunden
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von ihr betreute oder entwickelte Bestandskunden
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Angebote, die unter maßgeblicher Mitwirkung der Auftragnehmerin erstellt wurden
Die Provision wird mit rechtswirksamem Vertragsabschluss zwischen Auftraggeber und Endkunde fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der Vertragsabschluss zeitlich nach Beendigung der Zusammenarbeit erfolgt, sofern der Abschluss ursächlich auf die Tätigkeit der Auftragnehmerin zurückzuführen ist.
Sofern nicht anders vereinbart, besteht ein Provisionsanspruch für bis zu 12 Monate nach Beendigung der Zusammenarbeit für nachweislich angebahnte Geschäftsbeziehungen.
7. Laufzeit und Kündigung
Projektverträge enden mit Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs.
Laufende Mandate oder Teilzeitvereinbarungen können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Haftung
Die Auftragnehmerin haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Die Haftung ist der Höhe nach mit dem jeweiligen Auftragswert begrenzt.
9. Vertraulichkeit
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.
Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung auf dieser Website.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Oberösterreich.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Ried im Traunkreis, 08.01.2026
